Vortrag „Änderungen im ROG – § 6 WindBG“ am 17.06.2023

Erstellt am Mi., 12.07.2023

Am Samstag, dem 17.06., „trafen“ sich über zwanzig Ehrenamtliche online, um sich einem komplexen Thema zu stellen: Den aktuellen Änderungen im Raumordnungsgesetz. Herrn Rüdiger Nebelsieck, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei Mohr Rechtsanwälte in Hamburg ist es gelungen, dieses Thema auf eine Art und Weise darzustellen, die bei uns zwar immer noch rauchende Köpfe hinterließ, aber wenigstens auch den Ausgang des Gesetzeslabyriths zeigte. Denn nicht nur das ROG ist für die Verfahrensbearbeitung relevant, auch die Frage, auf welche Fassung des BNatSchG sich berufen wird. So wurden wir am Samstag zunächst über die grundlegenden Änderungen zwischen der alten und der neuen Fassung des BNatSchG in Bezug auf Artenschutz und (vor allem) Windenergie aufgeklärt. Hier tun sich für den Artenschutz schon einige unschöne Lücken auf. Das ROGÄndG hat aber auch Auswirkungen auf den § 6 WindBG, der die EU-Notfallverordnung umsetzt und den wir uns auch näher anschauten. Zudem erhielten wir einen z. T. erfreulichen, z. T. unerfreulichen Ausblick über Gesetzesentwürfe auf Bundes- und EU-Ebene. Nach diesem Paragraphenwirrwarr hatten wir uns alle eine Pause redlich verdient.

Nach der Pause ging es weiter mit den Auswirkungen auf die Verbandsbeteiligung, auf die Auswirkungen auf den Umfang von Klagerechten (der nicht verändert wurde) und von Beteiligungsrechten (der deutlich kleiner geworden ist). Auch für letzteres sind die Gesetzesänderungen des ersten Teils relevant, um abschätzen zu können, wer wie beteiligt wird.

Die schlechte Nachricht ist: Das Gesetz tut zur Zeit nicht besonders viel für den Artenschutz.
Die gute Nachricht ist: Wir können trotzdem etwas tun. Indem wir aktiv das Gespräch suchen mit Behörden und Projektträgern, in dem wir Daten sammeln und sachlich argumentieren und immer wieder präsent sind und der Natur die Stimme verleihen, die sie in unseren Herzen schon hat.

Wir bedanken uns bei Herrn Nebelsieck für den wunderbaren Vortrag und bei allen Teilnehmern für’s Zuhören und die Fragen und Beiträge in den Diskussionen.